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   BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06   

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BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 (https://dejure.org/2007,5730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der von Rechtsreferendaren erzielten Nebeneinkünfte auf die Unterhaltsbeihilfe gem § 3 RRefUBV HA - keine Verletzung von Grundrechten durch Nichtberücksichtigung des Familienstandes bei der Anrechnung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Einkünften aus der Nebentätigkeit eines Rechtsreferendars auf dessen Unterhaltsbeihilfe; Statuierung einer Anrechnungspflicht unabhängig vom Familienstand des Referendars

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Nebeneinkünften von Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst auf die Unterhaltsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1956
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Zwar gilt das in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Verbot, Ehe und Familie durch staatliche Maßnahmen zu benachteiligten, auch für den Bereich der staatlichen Gewährung von Leistungen und Vorteilen (BVerfGE 82, 60 ).

    Jedoch geht die Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 75, 348 ; 82, 60 ).

    Auch erwachsen aus dem Förderungsgebot keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316 ; 82, 60 ; 107, 205 ).

    Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Ungeachtet der hiernach bestehenden Fraglichkeit der Pflicht des Staates, Referendaren einen Familienzuschlag zu gewähren (verneinend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, S. 60 ), steht vorliegend allein die Anrechnung von Einkommen auf die Unterhaltsbeihilfe in Frage.

    Es gibt insbesondere keinen hergebrachten Grundsatz, Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, S. 60).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Begründung eines solchen Ausbildungsverhältnisses (vgl. die Zulässigkeit bejahend BVerfGE 39, 334 "Radikalenerlass"; kritisch unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG Lecheler, ZBR 2000, S. 325 ) kann aufgrund der noch größeren Distanz zum Staat auch in diesem kein Anspruch auf Alimentation bestehen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Nach Art. 2 Abs. 1 GG kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen verstoße (BVerfGE 6, 32 ; 91, 186 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Dem Gesetzgeber steht bei der Ausfüllung des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsraum zu (vgl. BVerfGE 59, 231 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Auch erwachsen aus dem Förderungsgebot keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316 ; 82, 60 ; 107, 205 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Nach Art. 2 Abs. 1 GG kann jedermann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es (formell oder inhaltlich) gegen einzelne Verfassungsbestimmungen verstoße (BVerfGE 6, 32 ; 91, 186 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06
    Jedoch geht die Pflicht des Staates zur Förderung der Familie nicht so weit, dass er gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 75, 348 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • OVG Hamburg, 04.01.2006 - 1 Bf 92/05

    Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe für

  • OVG Hamburg, 19.01.2009 - 1 Bf 69/05

    Anrechnung des Einkommens aus Nebentätigkeit bei Rechtsreferendaren

    Es ist anerkannt, dass für Referendare, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet werden, dieses Prinzip nicht gilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007, DÖD 2008, 177; Beschl. v. 7.10.1992, ZBR 1993, 60).

    Da der Staat nicht verfassungsrechtlich aus Gründen der Alimentation und der Fürsorge verpflichtet ist, ihnen Unterhaltsbeihilfe zu gewähren, begegnet insoweit die Anrechnung anderweitiger Einkünfte keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007 a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der hier fraglichen Anrechnungsvorschrift mit Beschluss vom 24.9.2007 a.a.O. ausgeführt: .

    b.a. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.9.2007 a.a.O. ausgeführt, dass schon der Zweck der Haushaltskonsolidierung die Anrechnung rechtfertige.

    Es ist folgerichtig, die familiären Unterhaltspflichten auch bei der Anrechnung des Nebenerwerbseinkommens auszublenden, wenn schon die Unterhaltsbeihilfe wie oben dargelegt keine Familienzuschläge enthalten muss und sich der Verordnungsgeber dazu entschließt, keine Familienzuschläge zu zahlen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007, DÖD 2008, 177).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R

    Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen -

    Es gibt dementsprechend keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausbildungsverhältnis - mögen sie auch Beamte auf Widerruf sein - zu alimentieren sind (BVerfG Beschluss vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - Juris RdNr 5; dem folgend: BVerfG Beschluss vom 3.7.2007 - 2 BvR 733/06 - Juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06 - Juris RdNr 10; s auch BVerfG Beschluss vom 12.4.1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44, 50) .
  • LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10

    Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für

    Dies verstieße gegen Art. 3 des Grundgesetzes und die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe aufgestellt habe (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 8.12.2009 - 2 B 43/09, sowie Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06).

    Zu diesen Einnahmen zählt nicht nur die Unterhaltsbeihilfe, für die das Alimentationsprinzip nicht gilt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 442/06, FamRZ 2007, 1956; BVerwG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 B 43/09, Juris) und die nach dem ausdrücklichen Willen - nicht nur - des hamburgischen Gesetzgebers Versicherungsansprüche aus der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung begründen soll (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drs. 17/901 vom 28.05.2002 S. 1 und 3 sowie Drs. 17/2389 vom 11.03.2003 S. 29).

  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Für Referendare im Ausbildungsverhältnis gilt der Alimentationsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 5 GG nicht (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70 - BVerfGE 33, 44 ; Kammerbeschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 BvR 733/06 - juris Rn. 4 und vom 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - FamRZ 2007, 1956 Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17

    Rückforderung von Ausbildungsbezügen; Anrechnung von Entgelt; selbständige

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG regelmäßig nicht gebiete, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren; zwingend sei lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schaffe (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Ergänzend wird ausgeführt, dass auch die Reduzierung der Unterhaltsbeihilfe ab einem monatlichen Entgelt i. H. v. 2.200 EUR auf Null nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Anrechnungsbestimmung führe; habe der Referendar Einkünfte in dieser Höhe, sei die Bestreitung seines Lebensunterhalts gesichert (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    ebenso BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06 -, DÖD 2008, 177 ff. mit Anmerkung von Hummel, und vom 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, ZBR 1993, 60.
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 B 43.09

    Höhere Anrechnungsgrenze für Rechtsreferendare mit Unterhaltspflichten zur

    Danach verstößt die einheitliche Grenze für die Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 3 der Verordnung nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, weil sie unabhängig von Familienstand und Unterhaltspflichten der Rechtsreferendare gilt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 2 BvR 442/06 DÖD 2008, 177).
  • BSG, 25.11.2019 - B 12 R 1/19 BH

    Drittwiderspruch gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

    Die vom Kläger benannten Entscheidungen des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06) und des BVerwG (Beschluss vom 8.12.2009 - 2 B 43/09) betreffen die Frage, ob bei der Anrechnung von Nebenerwerbseinkommen auf die Unterhaltsbeihilfe Unterhaltspflichten von Rechtsreferendaren zu berücksichtigen sind.
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 1112/09

    Anspruch von Rechtsreferendaren auf Gleichbehandlung mit Studienreferendaren in

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.10.1992 -2 BvR 1318/92-, ZBR 1993, 60, sowie Nichtannahmebeschluss vom 24.09.2007 -2 BvR 442/06-, DÖD 2008, 177; Hessischer VGH, Urteil vom 18.05.1994 -1 UE 2717/89-, ZBR 1995, 76.
  • BSG, 02.07.2020 - B 12 R 1/20 BH

    Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Freien und

    Die vom Kläger benannten Entscheidungen des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 442/06) und des BVerwG (Beschluss vom 8.12.2009 - 2 B 43/09) betreffen die Frage, ob bei der Anrechnung von Nebenerwerbseinkommen auf die Unterhaltsbeihilfe Unterhaltspflichten von Rechtsreferendaren zu berücksichtigen sind.
  • OVG Sachsen, 28.09.2021 - 2 A 775/19

    Referendar; Ausbildungsbezüge; Anrechnung; Nebentätigkeit; Stationsentgelt

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 3 ZB 06.3005

    Anrechnung des Entgelts für eine Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe bei

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